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Was ist erlaubt
Für die Integration von Nachrichten aus unseren Nachrichtenportalen gilt das Zitatrecht. Entsprechend können Sie Nachrichten als Schlagzeilen oder als Ausschnitt bei sich integrieren und Ihre User zum Lesen des gesamten Artikels auf das jeweilige Nachrichtenportal von uns verlinken. Die Verwendung von Bildern aus den Artikeln ist hierbei untersagt.

Korrekte Verlinkung
- Verlinkte Schlagzeile
- Nennung des Originaltitels, des Nachrichtenportals und des Erscheinungsdatums
- Verwendung des ersten Absatzes oder eines Ausschnitts mit maximal vier Sätzen
- Hinweis „Quelle: Name der Zeitung/des Nachrichtenportals und des Erscheinungsdatums“ unter der verlinkten Nachricht

Fehlerhafte/untersagte Verlinkung
- komplette Übernahme eines Artikels
- Einbindung einer Seite/eines Artikels als iFrame o. ä.
- fehlende Quellenangabe
- jegliche Integration von Bildern

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